Karlsruhe, Deutschland. 24. Mai 2023. Johann Schwenn, Rechtsanwalt des Beschwerdeführers, steht während einer mündlichen Anhörung des Bundesverfassungsgerichts im Gerichtssaal. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die neue Verordnung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Seit Ende 2021 sieht die Strafprozessordnung (Abschnitt 362) vor, dass im Falle der schwersten Straftaten, wie etwa Mord, abgeschlossene Verfahren zum Nachteil des Angeklagten wieder eröffnet werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Kredit: Bernd Weißbrod/dpa/Alamy Live News

Karlsruhe, Deutschland. 24. Mai 2023. Johann Schwenn, Rechtsanwalt des Beschwerdeführers, steht während einer mündlichen Anhörung des Bundesverfassungsgerichts im Gerichtssaal. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die neue Verordnung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Seit Ende 2021 sieht die Strafprozessordnung (Abschnitt 362) vor, dass im Falle der schwersten Straftaten, wie etwa Mord, abgeschlossene Verfahren zum Nachteil des Angeklagten wieder eröffnet werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Kredit: Bernd Weißbrod/dpa/Alamy Live News Stockfoto
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Format:

6256 x 3952 px | 53 x 33,5 cm | 20,9 x 13,2 inches | 300dpi

Aufnahmedatum:

24. Mai 2023

Fotograf:

dpa

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