Karlsruhe, Deutschland. 24. Mai 2023. Johann Schwenn, Rechtsanwalt des Beschwerdeführers, steht während einer mündlichen Anhörung des Bundesverfassungsgerichts im Gerichtssaal. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die neue Verordnung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Seit Ende 2021 sieht die Strafprozessordnung (Abschnitt 362) vor, dass im Falle der schwersten Straftaten, wie etwa Mord, abgeschlossene Verfahren zum Nachteil des Angeklagten wieder eröffnet werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Kredit: Bernd Weißbrod/dpa/Alamy Live News

RMID:Bild-ID:2R3JNC9
Bilddetails
Bildanbieter:
dpa picture allianceBild-ID:
2R3JNC9Dateigröße:
70,7 MB (1,9 MB Komprimierter Download)Freigaben (Releases):
Model - nein | Eigentum - neinBenötige ich eine Freigabe?Format:
6256 x 3952 px | 53 x 33,5 cm | 20,9 x 13,2 inches | 300dpiAufnahmedatum:
24. Mai 2023Fotograf:
dpaWeitere Informationen:
Dieses Bild kann kleinere Mängel aufweisen, da es sich um ein historisches Bild oder ein Reportagebild handel