Karlsruhe, Deutschland. 25. August 2022. Johann Schmid, Bundesanwalt im Prozess zur Überprüfung des Urteils im Mordfall Lübcke, wartet vor dem Bundesgericht auf den Beginn des Urteils. Der BGH bestätigte die lebenslange Haftstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes, aber auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. aus dem Vorwurf der Beihilfe. Quelle: Uli Deck/dpa Pool/dpa/Alamy Live News

Karlsruhe, Deutschland. 25. August 2022. Johann Schmid, Bundesanwalt im Prozess zur Überprüfung des Urteils im Mordfall Lübcke, wartet vor dem Bundesgericht auf den Beginn des Urteils. Der BGH bestätigte die lebenslange Haftstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes, aber auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. aus dem Vorwurf der Beihilfe. Quelle: Uli Deck/dpa Pool/dpa/Alamy Live News Stockfoto
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Format:

3635 x 5442 px | 30,8 x 46,1 cm | 12,1 x 18,1 inches | 300dpi

Aufnahmedatum:

25. August 2022

Fotograf:

dpa

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