3200 x 2128 px | 27,1 x 18 cm | 10,7 x 7,1 inches | 300dpi
Aufnahmedatum:
17. Januar 2022
Weitere Informationen:
Kristoffer Jonas Klauß, besser bekannt als Rapper GZUZ der Rap-Gruppe 187 Straßenband steht seit Montag den 17.01.2022 wieder vor Gericht. Am Morgen um 10 Uhr startete das Berufungsverfahren. Am 29. September 2020 wurde GZUZ vom Amtsgericht Hamburg zu einer 18-monatigen Freiheits- und einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 € verurteilt. Dem zugrunde liegt der Vorwurf, dass der Angeklagte sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchten Diebstahls und wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht habe. Gegen das amtsgerichtliche Urteil hat der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung eingelegt mit der Folge, dass in dem Verfahren eine neue Hauptverhandlung einschließlich Beweisaufnahme vor dem Landgericht stattzufinden hat. Insgesamt wurden sieben Verhandlungstage angesetzt, mit der Urteilsverkündung wird am 14.02.2022 gerechnet. Bildangebot: Gzuz zwischen seinen Anwälten. links Ulf Dreckmann und TV-Anwalt Christopher Posch. - Hamburg, der 17.01.2022