Unten finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen rund um die Einstufung von Bildmaterial als exklusiv.
Verschiedene Versionen desselben Bildmaterials
Ähnliche Versionen desselben Bildmaterials, die auf anderen Lizenzierungsplattformen verfügbar sind, können nicht als „exklusiv“ gekennzeichnet werden (z. B. S/W, anderer Bildausschnitt oder leichte Anpassungen). Bildmaterial, das aus demselben Shooting hervorgeht, aber aus einem anderen Blickwinkel aufgenommen wurde oder Models in anderen Posen zeigt, gilt jedoch als nicht identisches Bildmaterial und kann als „exklusiv“ gekennzeichnet werden, vorausgesetzt diese spezielle Aufnahme ist anderswo nicht verfügbar.
Sie können exklusives Bildmaterial auf Facebook und Instagram hochladen.
Bildmaterial kann auf Ihrer eigenen Webseite angeboten oder direkt an Kunden verkauft werden und bei Alamy dennoch als „exklusiv“ gekennzeichnet sein.
Bildmaterial, das über POD-Webseiten erhältlich ist, kann als „exklusiv“ gekennzeichnet werden, vorausgesetzt, es wird nicht für zusätzliche Lizenzen über die POD-Webseite angeboten.
Wir betrachten zusätzliche Produkte wie Tassen und Handtücher als dasselbe wie Drucke.
Je nach Kontext können Bilder von Kunstwerken als „exklusiv“ gekennzeichnet werden. Die Faustregel lautet, dass das Kunstwerk nicht mehr als 1/3 des Bildrahmens einnehmen darf.
Ein Bild kann nicht als „exklusiv“ gekennzeichnet werden, wenn es sich dabei entweder um eine exakte Reproduktion (ganz oder teilweise) eines Kunstwerks handelt, es nicht urheberrechtlich geschützt ist, es gemeinfrei ist oder der Urheberrechtsinhaber unbekannt ist.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen können, wenn Sie ein Bild als exklusiv kennzeichnen und Alamy nach einer Urheberrechtsverletzung gesucht und diese gefunden hat, das Bild aber auf einer anderen Stock-Website verfügbar ist. Die Gebühr deckt die Kosten für die Suche nach Urheberrechtsverletzungen ab.