01. Dezember 2011, Saarland, Saarbrücken: Die Frau, die angeblich ihre beiden Kinder von einem Balkon geworfen und dann selbst hinterher gesprungen hat, setzt sich zu Beginn des Schutzverfahrens am Regionalgericht Saarbrücken hin. Die Frau soll wegen einer psychischen Erkrankung unfähig sein, sich schuldig zu machen, und das Verfahren beinhaltet eine dauerhafte Unterbringung in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung. Foto: Oliver Dietze/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen verpixelt
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